Cornelia Noack, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte Frau Cornelia Noack an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz.
Bereits zu diesem Zeitpunkt wählte sie den Schwerpunkt des Familienrechts. Ihr Referendariat durchlief Frau Noack an dem Landgericht Wiesbaden.
Auch hier nahm sie an familienrechtlichen Arbeitsgemeinschaften teil und wählte erneut den Schwerpunkt Familienrecht.
Nach der Zulassung als Rechtsanwältin im Jahr 2012 übernahm Frau Noack zunächst das familienrechtliche Referat einer Wiesbadener Kanzlei. Seit 2012 ist sie als selbständige Rechtsanwältin ausschließlich im Bereich des Familien- und Erbrechts tätig. Als freie Mitarbeiterin ist Frau Noack seit 2018 in der Kanzlei Reinders tätig und übernahm im Jahr 2021 die Leitung des anwaltlichen Bereichs. Zur weiteren Spezialisierung absolviert Frau Noack seit 2022 den Fachanwaltskurs für Erbrecht.
Frau Noack ist Mitglied im Anwaltsverein, in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht und im Forum Junge Anwaltschaft sowie aktives Mitglied und Kontaktanwältin des Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) in Wiesbaden.
Zu familienrechtlichen Themen hält Frau Noack regelmäßig Vorträge in Wiesbaden.