Der Notar
WAS IST EIN NOTAR?
Als Träger eines öffentlichen Amtes ist der Notar neutral und unabhängig. Deshalb vertritt er nicht die Interessen einer Partei, sondern berät alle Beteiligten unparteiisch. Durch die hohen theoretischen und praktischen Einstellungsvoraussetzungen wird eine herausragende fachliche und persönliche Qualifikation der Notare sichergestellt, die eine juristische Beratung auf höchstem Niveau gewährleistet. Notare sind zudem strengen Richtlinien und vielfältigen Amtspflichten unterworfen, deren Einhaltung regelmäßig durch den Präsidenten des zuständigen Landgerichts überprüft wird.
WANN UND WARUM ZUR NOTAR?
Der Notar berät die Beteiligten als juristische Experte und klärt sie umfassend über die Bedeutung derartiger Rechtsgeschäfte auf. Er wahrt die Interessen sämtlicher Vertragsteile durch rechtssichere Formulierungen und gewährleistet, dass rechtlich Unerfahrene nicht benachteiligt werden. Er beurkundet Rechtsgeschäfte und erledigt als vertrauenswürdige Schnittstelle zwischen den Vertragspartnern, Behörden, Gerichten und Finanzämtern den reibungslosen Vollzug der Urkunden. So sorgt er für Rechtssicherheit und Rechtsfrieden.
Vor der Beurkundung berät der Notar umfassend, wie sich persönliche Wünsche am besten umsetzen lassen und wie alle Vertragsbeteiligten ihre Rechte und Ansprüche wahren. Auf Grundlage der Beratung, der Vorgaben und der individuellen Umstände erstellt der Notar einen Entwurf der Urkunde. Dabei achtet er auf die rechtssichere Formulierung sowie auf Fairness und Ausgewogenheit der Regelungen. Sind alle Beteiligten mit dem Entwurf einverstanden, findet die Beurkundung statt. Dabei wird der gesamte Text verlesen und der Inhalt sowie die rechtliche Tragweite erläutert.
Nach der Beurkundung überwacht der Notar den gesamten Vollzug. Er holt beispielsweise Genehmigungen und Zeugnisse ein, beantragt Registereinträge, übernimmt notwendige Anzeigen bei Behörden, teilt Zahlungstermine mit und erteilt, wenn notwendig, die Vollstreckungsklausel zur zwangsweisen Durchsetzung von Ansprüchen.
WOZU NOTARIELLE URKUNDE?
Mit der notariellen Urkunde wird ein rechtswirksames Dokument hergestellt, dessen Inhalt die Beteiligten bindet und das hohe Beweiskraft, insbesondere gegenüber Gerichten oder Behörden, besitzt.
WAS KOSTET DER NOTAR?
Die Beauftragung eines Notars ist oft gar nicht so teuer, wie sie vielleicht denken. Dies liegt insbesondere daran, dass der Notar neben den Gebühren für die Beurkundung keine weiteren Kosten für die Beratung und die Erstellung des Entwurfs erhebt – ganz gleich wie kompliziert und umfangreich die Urkunde ist.
Notare erheben für ihre Tätigkeit Gebühren nach einem gesetzlich festgelegten Gebührensystem, das sich ausschließlich nach dem Geschäftswert der Angelegenheit richtet. Der Gesetzgeber hat sich für dieses Gebührensystem entschieden, weil es den Beteiligten eine Reihe von Vorteilen bietet:
Da sich die Kosten nach der wirtschaftlichen Bedeutung des Geschäfts bemessen, ist auch bei Angelegenheiten mit geringem Geschäftswert sichergestellt, dass die Notarkosten nicht außer Verhältnis zum wirtschaftlichen Wert des Rechtsgeschäftes stehen.
Da es nicht auf die Komplexität und den Umfang einer Angelegenheit oder auf die vom Notar aufgewandte Arbeitszeit ankommt, kann Ihnen Ihr Notar schon vor der Beauftragung die endgültigen Kosten einer geplanten Beurkundung mitteilen. Die Notarkosten sind daher transparent und berechenbar.
Die Beratung und der Entwurf der Urkunde sind mit der Gebühr für die Beurkundung abgegolten, unabhängig davon, wie kompliziert oder beratungsintensiv eine Angelegenheit ist. Die gleiche Leistung kostet bei jedem Notar das Gleiche. Der Notar darf weder höhere noch niedrigere Gebühren als die gesetzlich festgesetzten in Rechnung stellen. Die Richtigkeit der Kostenrechnungen des Notars wird regelmäßig staatlich überprüft.
Über die zu erwartenden Kosten gibt Ihnen Frau Notarin Reinders gerne Auskunft – zögern Sie nicht, sie vor der Beurkundung hierauf anzusprechen.
ERSTBERATUNG DURCH DEN NOTAR
Der Notar ist auch zuständig für die rechtliche Beratung ohne Beurkundung.
Für die Durchführung der Beratung erhält der Notar eine Rahmengebühr, die sich nach dem Gebührensatz richtet, der für die Beurkundung des Geschäfts gelten würde. Die Abstufung richtet sich nach Umfang und Schwierigkeit der Beratung.
Eine einfache Beratung für ein handschriftliches Testament kostet demnach bei einem Reinvermögen von 60.000 € und einem Geschäftswert in selber Höhe eine 0,3-Gebühr nach KV-Nr. 24201 in Höhe von 57,60 € zzgl. Umsatzsteuer von derzeit 19% und Auslagen.
Keine Gebühr wird für Beratungen erhoben, sofern eine Beurkundung stattfindet. Die Beurkundungsgebühren gelten die Beratung mit ab.