Kosten und Gebühren: Anwaltsgebühren

Die Vergütung der Rechtsanwälte ist gesetzlich geregelt im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Für die jeweiligen rechtlichen Tätigkeiten eines Rechtsanwalts sind dort feste Gebühren sowie Rahmengebühren vorgesehen, die je nach Aufwand der anwaltlichen Tätigkeit im oberen oder unteren Bereich anzusetzen sind.

Die Höhe einer Gebühr bestimmt sich zudem nach dem Streitgegenstand, der sich nach dem materiellen Wert, den der streitige Anspruch hat, richtet.

Honorarvereinbarung

Die Vereinbarung einer anderen Vergütung als der gesetzlich geregelten ist erlaubt und dann erforderlich, wenn bereits vor der Beauftragung absehbar ist, dass die gesetzliche Vergütung dem Umfang der zu bearbeitenden Angelegenheit nicht gerecht werden würde.

Solche Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie zwischen Anwalt und Mandant im Wege einer schriftlichen Honorarvereinbarung getroffen worden sind.

Kann der Anwalt im Vorfeld bereits den erforderlichen Zeit- und Arbeitsaufwand absehen, besteht die Möglichkeit, dem Mandanten einen Pauschalpreis anzubieten. Hierdurch kann der Mandant seine Kosten ganz klar kalkulieren. In gerichtlichen Verfahren muss dieser mindestens der gesetzlich anfallenden Gebühr entsprechen.

Die Vereinbarung eines Stundensatzes bietet sich daher hauptsächlich bei laufenden Beratungsleistungen an.

Rechtsschutzversicherung

Bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung übernimmt diese die Kosten für Gericht und Rechtsanwalt, wenn die rechtliche Angelegenheit unter die mit der Versicherung vertraglich vereinbarten Leistungen fällt.

Ob und in welchem Umfang das der Fall ist, kann der Mandant bereits im Vorfeld bei seiner Rechtsschutzversicherung in Erfahrung bringen.

Kostenübernahme durch den Staat

In bestimmten Angelegenheiten übernimmt der Staat die Kosten der Rechtsvertretung. Wer nachweisen kann, dass seine finanziellen Verhältnisse für die beabsichtigte Rechtsverfolgung nicht ausreichen und die Geltendmachung des Anspruchs Erfolgsaussichten hat, erhält für seine Rechtsverfolgung in Familiensachen Verfahrenskostenhilfe.

Erstberatung von 100,00 € bis 190,00 €

Das Angebot soll dazu dienen, dass Sie sich mit dem Anwalt vertraut machen und einen ersten Überblick über die Sach- und Rechtslage sowie die Erfolgsaussichten erlangen.