Notariat – Kosten und Gebühren
Die Beauftragung eines Notars ist oft gar nicht so teuer, wie sie vielleicht denken. Dies liegt insbesondere daran, dass der Notar neben den Gebühren für die Beurkundung keine weiteren Kosten für die Beratung und die Erstellung des Entwurfs erhebt – ganz gleich wie kompliziert und umfangreich die Urkunde ist.
Notare erheben für ihre Tätigkeit Gebühren nach einem gesetzlich festgelegten Gebührensystem, das sich ausschließlich nach dem Geschäftswert der Angelegenheit richtet. Der Gesetzgeber hat sich für dieses Gebührensystem entschieden, weil es den Beteiligten eine Reihe von Vorteilen bietet:
Über die zu erwartenden Kosten gibt Ihnen Frau Notarin Reinders gerne Auskunft – zögern Sie nicht, sie vor der Beurkundung hierauf anzusprechen.